Entgelte für Elementarunterricht, Instrumental- bzw. Vokalunterricht, Instrumentenmiete und weitere Einzelheiten wie z.B. Sozial- und Familienermäßigung entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie im Menü unter "Unterricht".

Angebot im Elementarbereich

Musik für die Kleinsten für Babys von 5 - 18 Monate (45 Min./Woche) 1 Erwachsene*r, 1 Kind

Musikgarten für 1 1/2 - 3-Jährige (45 Min./Woche) 1 Erwachsene/r, 1 Kind

Früherziehung für 4-Jährige (80 Min./Woche)

Musik und Bewegung für 5 Jährige (70 Min./Woche)

Die aktuellen Unterichtszeiten erfragen Sie bitte in der Musikschule.

Infos und Preise:
siehe Gebührenordnung (PDF-Datei), weitere Infos erhalten Sie in der Musikschule

Angebot für den Instrumental- und Gesangunterricht

Gruppenunterricht
mit 2 Schüler*innen, 40 Min./Woche
mit 2 Schüler*innen, 50 Min./Woche
mit 2 Schüler*innen, 60 Min./Woche
mit 3 und 4 Schüler*innen, 50 Min./Woche
ab 5 Schüler*innen, 60 Min./Woche

Einzelunterricht
30 Minuten / Woche
40 Minuten / Woche
50 Minuten / Woche
60 Minuten / Woche

Instrumentenmiete

Schnupperstunden

Infos und Preise:
siehe Gebührenordnung (PDF-Datei), weitere Infos erhalten Sie in der Musikschule

Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres zahlen einen 30%-igen Aufschlag auf das jeweilige Entgelt

Kurse/Workshops

siehe unter: Unterricht / Workshops dort finden Sie auch die Preise der aktuellen Workshops

Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten von uns nach Ende des Workshop eine Rechnung über das zu zahlende Entgelt. Bitte überweisen Sie den Betrag erst, wenn Sie die Rechnung erhalten haben, und geben Sie bitte das Kassenzeichen an. Bargeld und Schecks können wir nicht entgegennehmen.

Ensembles Termine
Das kleine Streichorchester dienstags, 16.45 bis 17.45 Uhr
Band der Musikschule dienstags, 19.45 bis 20,15 Uhr
Kinderchor donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Jugendsinfonieorchester donnerstags 18 bis 19.30 Uhr
NWS donnerstags, 20 bis 22 Uhr
Kammerchor dienstags, 17 bis 18.30 Uhr
Blasorchester freitags, 18 bis 19.30 Uhr

Gebührenordnung.pdf

Änderungen der Entgeltordnung sind vorbehalten und richten sich nach den Bedürfnissen der politischen Gremien.

Erlasse aus sozialen Gründen können bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden; weitere Auskünfte hierzu erteilt die Musikschulverwaltung.