Die Kündigung des Unterrichts ist jeweils zum 28. (29.) Februar und 31. August möglich. Sie muss jeweils einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich eingereicht werden. Abmeldungen bei den Lehrkräften haben keine Gültigkeit.
Zwischenzeitliche Kündigungen sind nur in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der Musikschulleitung möglich, davon ausgenommen sind zeitlich begrenzte Kurse sowie Workshops.